Der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative nach eigenen Angaben als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Land eingestuft.

  • @UESPA_Sputnik
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    Deutsch
    12 years ago

    Was heißt das jetzt konkret? Kann sie schon verboten werden? Oder gibt’s da noch weitere Vorstufen?

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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      fedilink
      Deutsch
      22 years ago

      puuh. Ich glaube das ist recht schwierig. Einerseits sind Jugendorganisationen der Parteien keine Parteien, andererseits sind sie auch keine klassischen Vereine.

      Für Vereinsverbote ist es relativ einfach. Diebzuständige Behörde kann ein Verbot erlassen, wenn sie glaubt der Verein verstößt gegen das Gesetz. Dagegen kann dann vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden, weil es ein Verwaltungsakt ist.

      Für Parteiverbote muss dagegen Bundestag Bundesrat oder Bundesregiering beim Verfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren einleiten. Dazu kommt, dass es nicht reicht gegen die Verfassung zu sein, sondern die Partei muss das auch noch kämpferisch agressiv vorantreiben.

      Ich denke faktisch wird hier nichts passieren, solange die AfD Jugend in Brandenburg nicht in zahlreiche Gewalttaten, Ausschreitungen o.ä. vereickelt ist.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      12 years ago

      Also wie ich vor langer zeit mal gelesen habe bedeutet es, dass damit zumindest erstmal parteispenden schwierig werden, da man offiziell keine solche verfassungsfeindlichen orgas unterstuetzen darf.