Ab 17 geht mittlerweile auch? Finde ich schon sehr kritisch. Mit 17 ist man ja noch nicht mal voll strafmündig. Gibt das dann noch Jugendknast, wenn ein Möchtegern-Rambo den anderen erschießt?
Was heißt hier “mittlerweile”? Nur weil gerade die linke “Wenn wir uns nur brav zum Sterben hinlegen, wird uns auch nichts passieren”-Ecke mal wieder Märchen erzählt, um es anders darzustellen, werden sie nicht wahr.
Und steck mich bitte nicht mit den “Liebe besiegt alles” Baumknutschern in eine Ecke. Ich halte es nur schlicht und ergreifend für schwierig jemandem, von dem der der Staat selbst ausgeht, dass er/sie nicht voll strafmündig ist, eine Waffe in die Hand zu drücken.
Einschränkung bei der Entsendung zu Einsätzen hin oder her.
Wehrpflichtgesetz §5 (2): Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Da keine der Änderungen an Paragraph 5 über die Jahre (siehe z.B. hier) den Teil berührten, würde ich einfach mal sagen: schon immer.
Ich denke mal, das war bisher eben kein großes Thema, da ab 18 sowieso eingezogen wurde. Warum sich dann mit 17 freiwillig melden? Klar, es gibt wie immer Ausnahmefälle …
Ab 17 geht mittlerweile auch? Finde ich schon sehr kritisch. Mit 17 ist man ja noch nicht mal voll strafmündig. Gibt das dann noch Jugendknast, wenn ein Möchtegern-Rambo den anderen erschießt?
Was heißt hier “mittlerweile”? Nur weil gerade die linke “Wenn wir uns nur brav zum Sterben hinlegen, wird uns auch nichts passieren”-Ecke mal wieder Märchen erzählt, um es anders darzustellen, werden sie nicht wahr.
Seit wann gibts das denn?
In der Grafik von Wikipedia ist der freiwillige Dienst ab 17 auch angegeben, aber weder im Absatz auf der Übersichtsseite, noch auf der Detailseite finde ich spontan Informationen dazu. Auch wenn ich mich durch das Wehrpflichtgesetz klicke fällt mir nichts ins Auge.
Und steck mich bitte nicht mit den “Liebe besiegt alles” Baumknutschern in eine Ecke. Ich halte es nur schlicht und ergreifend für schwierig jemandem, von dem der der Staat selbst ausgeht, dass er/sie nicht voll strafmündig ist, eine Waffe in die Hand zu drücken.
Einschränkung bei der Entsendung zu Einsätzen hin oder her.
Jemand möge mich korrigieren aber…
Da keine der Änderungen an Paragraph 5 über die Jahre (siehe z.B. hier) den Teil berührten, würde ich einfach mal sagen: schon immer.
Ok, interessant.
Ich denke mal, das war bisher eben kein großes Thema, da ab 18 sowieso eingezogen wurde. Warum sich dann mit 17 freiwillig melden? Klar, es gibt wie immer Ausnahmefälle …