• @NeoNachtwaechter
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    14 hours ago

    Wir brauchen gar nicht über die Teilkrankschreibung sprechen, der eigentliche Knaller ist hier:

    Zudem soll dem Vorschlag des Rates zufolge der Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus "nur während der tatsächlich geleisteten Arbeitstage erworben werden

    Aber das sind doch gerade NICHT die gesetzlichen Urlaubstage. Wenn man die nun per Gesetz angreifen will, ist das doch irgendwie widersinnig, oder?