Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.
Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.
Darauf folgend steht:
“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”
Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.
Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?
Vielen Dank für jede Antwort!
So kann man beim Privatverkauf einer einzelnen bestimmten Sache nicht argumentieren. Der Verkäufer muss nicht irgendeinen Ofen liefern, sondern nur genau diesen.