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Ich habe keine Unterlassene Hilfeleistung zu verbergen bei der mehrere Leute zu Tode kamen.
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Wenn du den Hebel nicht ziehst, machst du dich selbst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und wirst somit für die nächste Person auf die Gleise gekettet.
Da steht Geld- oder Haftstrafe, nicht Gleisstrafe
Nicht eher Totschlag anstatt Mord? Es fehlt ja an den Mordmerkmalen oder täusche ich mich?😶
will nicht die person sein aber ich denke vor gericht hätte man bestimmt verständnis
Es gibt halt auch Totschlag durch Unterlassen - dann aber gleich in mehreren Fällen. Schau dir Mal § 13 StGB an.
Da bin ich mir nicht so sicher. Zumindest in dem Fall in dem der Hebel gezogen wird, müsste doch ein Straftatbestand bestehen, nicht? Ich glaube nicht dass unterlassene Hilfeleistung hier ziehen wird.
Dem erstbesten Schema zufolge dass ich online gefunden habe:
Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung, wenn sich der Täter durch sie einer erheblichen eigenen Gefahr aussetzt oder andere wichtige Pflichten verletzt.
scheint Hilfeleistung in Form des Hebelzugs durch die Verletzung anderer Pflichten nicht unterlassbar zu sein.
Wenn jemand mit abgeschlossenem Jurastudium hier reingrätschen könnte, wäre das natürlich ideal.
Auch kein Jurist aber:
Die Befreiung der Leute auf dem Gleis würde eine erhebliche eigene Gefahr darstellen. Den Hebel umzulegen mit dem Wissen, dass eine andere Person sterben wird wenn man es tut ist schlichtweg Totschlag.
Ich bin für Antwort C, Weiche nicht umstellen aber über 112 Rettungskräfte alarmieren.
Ich muss sagen das ist tatsächlich mal ein guter Lösungsansatz.
So, wie ich mich aus meinem Recht-Unterricht aus dem Abi erinnere:
Wenn man keine der beteiligten Personen kennt, würde es unter den rechtfertigenden Notstand fallen. Dann muss eine Güterabwägung vollzogen werden, und das darf nie auf Kosten einen Menschenleben gehen.
Falls jetzt aber Familie oder so auf dem unteren Gleis ist, ist es entschuldigender Notstand. Da die Gefahr des Todes nicht zumutbar ist, dürfte man es wohl. Für Polizisten und Feuerwehrmänner wäre das wohl nicht der Fall.Quelle
Juristen sollen mich gerne berichtigen.