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    fedilink
    Deutsch
    231 year ago

    Wenn du den Hebel nicht ziehst, machst du dich selbst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und wirst somit für die nächste Person auf die Gleise gekettet.

  • @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    171 year ago

    Nicht eher Totschlag anstatt Mord? Es fehlt ja an den Mordmerkmalen oder täusche ich mich?😶

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      21 year ago

      Es gibt halt auch Totschlag durch Unterlassen - dann aber gleich in mehreren Fällen. Schau dir Mal § 13 StGB an.

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      fedilink
      Deutsch
      11 year ago

      Da bin ich mir nicht so sicher. Zumindest in dem Fall in dem der Hebel gezogen wird, müsste doch ein Straftatbestand bestehen, nicht? Ich glaube nicht dass unterlassene Hilfeleistung hier ziehen wird.

      Dem erstbesten Schema zufolge dass ich online gefunden habe:

      Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung, wenn sich der Täter durch sie einer erheblichen eigenen Gefahr aussetzt oder andere wichtige Pflichten verletzt.

      scheint Hilfeleistung in Form des Hebelzugs durch die Verletzung anderer Pflichten nicht unterlassbar zu sein.

      Wenn jemand mit abgeschlossenem Jurastudium hier reingrätschen könnte, wäre das natürlich ideal.

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        fedilink
        Deutsch
        31 year ago

        Auch kein Jurist aber:

        Die Befreiung der Leute auf dem Gleis würde eine erhebliche eigene Gefahr darstellen. Den Hebel umzulegen mit dem Wissen, dass eine andere Person sterben wird wenn man es tut ist schlichtweg Totschlag.

        Ich bin für Antwort C, Weiche nicht umstellen aber über 112 Rettungskräfte alarmieren.

  • Roflmasterbigpimp
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    Deutsch
    111 year ago

    Ich muss sagen das ist tatsächlich mal ein guter Lösungsansatz.

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    fedilink
    Deutsch
    5
    edit-2
    1 year ago

    So, wie ich mich aus meinem Recht-Unterricht aus dem Abi erinnere:

    Wenn man keine der beteiligten Personen kennt, würde es unter den rechtfertigenden Notstand fallen. Dann muss eine Güterabwägung vollzogen werden, und das darf nie auf Kosten einen Menschenleben gehen.
    Falls jetzt aber Familie oder so auf dem unteren Gleis ist, ist es entschuldigender Notstand. Da die Gefahr des Todes nicht zumutbar ist, dürfte man es wohl. Für Polizisten und Feuerwehrmänner wäre das wohl nicht der Fall.

    Quelle
    Juristen sollen mich gerne berichtigen.