sus ඞ

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        38 months ago

        Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.

        • Pleb
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          8 months ago

          Insbesondere weil er die wie Nazis auch gerne für sehr vieles anwenden würde.

          Scheißt auf unsere Verfassung und deren fundamentalen Werte, alle anderen sind aber Nazis und Antisemiten.

            • Pleb
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              08 months ago

              Art. 2 II S. 1 GG wäre auch noch passend.

              • @[email protected]
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                8 months ago

                Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.

                • Pleb
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                  8 months ago

                  Gerne O7

                  Edit: Ja, alleine schließt der das nicht aus. Wird in Kombination mit Art. 1 GG dann aber schon schwierig. Und wie du richtig sagst ist dann in Kombination mit Art. 102 GG dann ganz Schluss.

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                    08 months ago

                    75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes fehlt vielen das Bewusstsein dafür, dass manche Dinge im GG so in der Form drinstehen eben weil es vor dem Hintergrund der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus entstanden ist.