• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    61 year ago

    Finde ich ok so. Die zweihundert Meter wird wohl keiner nachmessen, aber du kannst in einem Gesetzt schlecht “in der Nähe” schreiben.

    • Jannis
      link
      fedilink
      Deutsch
      121 year ago

      100m oder 50m hätten auch locker gereicht, 200m ist schon ziemlich viel.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      31 year ago

      “in der Nähe” vllt. nicht, aber es ist doch Gang und Gäbe, sowas wie “ausreichend große Entfernung” zu nutzen. Was das genau heißt, müssen Gerichte festlegen. Das ist genau so wie “geringfügige Mengen für den Eigenkonsum” oder technische Schutzmaßnahmen entsprechend dem “Stand der Technik”…