Der Bundestag hat am Freitag über eine entsprechende Gesetzesreform abgestimmt. Kritik kommt von CDU und AfD. Die anderen Parteien bezeichneten den Schritt hingegen als notwendig.
Als rechtswidrige Belästigungen zählt der Gesetzesentwurf unter anderem:
- Schwangeren das Betreten der Einrichtung durch ein Hindernis absichtlich zu erschweren
- Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung aufzudrängen
- Schwangere zu bedrängen oder einzuschüchtern
- Schwangeren gegenüber unwahre Tatsachenbehauptungen zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zu äußern
- das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beim Betreten dieser zu bedrängen
Das Verbot derartiger Verhaltensweisen gilt im Umkreis von 100 Metern um die entsprechenden Einrichtungen.
Laut eines Berichtes des MDR kommt Kritik an dem Gesetz von der Union und der AfD. Eine solche Bannmeile sei unverhältnismäßig, erklärte die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann. Wenn es eine Belästigung durch Abtreibungsgegner gebe, könne dies vor Ort geregelt werden, dafür brauche es kein neues Bundesgesetz, sagt sie.
Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bemängelte den Begriff “Gehsteigbelästigung”. Es gehe nur darum, Grundrechte von Christen und Lebensschützern zu schleifen. Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Abgeordnete aus der Gruppe der Linken bezeichneten den Schritt hingegen als notwendig.
Gut so, die Belästigung ist und bleibt Belästigung