• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    12
    edit-2
    4 months ago

    Die Entscheidung zur Berufswahl ist halt keine für die man Volljährigkeit braucht und man kann sich ja später auch wieder umentscheiden. Und vor 18 wird man bei der Bundeswehr auch nicht in den Einsatz geschickt, was konsistent mit der Auto- und Alkohl Regelung ist. Seh keine Diskrepanzen.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      -14 months ago

      Hängt vom Beruf ab. Es hängt in meinen Augen zumindest schon ein Geschmäckle an, wenn ich zur Ausbildung zum Krankenpfleger 18 Jahre alt sein muss, zum töten aber schon eher ausgebildet werden darf. Im privaten Bereich darf man auch erst mit 18 im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten.

      In meinen Augen ist das keine Entscheidung ist, die ein Minderjähriger treffen kann/können sollte.

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        Deutsch
        10
        edit-2
        4 months ago

        Es ist nicht so das sie dich als 17 Jähriger erstmal 10 Leute zum üben ermodern lassen. Es sind praktische, technische skills. Benutzung von Geräten und Maschinen, koordination im Team. Nichts was jetzt irgendwie super speziell ist oder man einem 17 Jährigen nicht zumuten kann.

        wenn ich zur Ausbildung zum Krankenpfleger 18 Jahre alt sein muss

        In dem Fall ist das so weil man unter 18 keine Nachtschichten arbeiten darf.

        Im privaten Bereich darf man auch erst mit 18 im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten.

        Aber die Ausbildung kannst du schon mit 15 anfangen. Das ist also wieder analog dazu, dass man vor 18 auch nicht in den Einsatz darf.

        • @[email protected]
          link
          fedilink
          Deutsch
          24 months ago

          Valide Punkte durchaus, ein wichtiges Ding, was man mit unter 18 nicht darf fehlt aber auch: Wahlrecht.