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Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

  • @[email protected]
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    fedilink
    82 months ago

    Wäre unironisch cool, wenn im selbsternannten Biertrinkerland das Selbstbrauen wieder populär würde. So schwer soll das auch gar nicht sein.

    • @uebquauntbez
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      12 months ago

      Selbst Bier brauen willste nicht. Stinkt ungemein, wenn auch das Endergebnis toll ist.