Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.

  • @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    5
    edit-2
    3 months ago

    Da müsste jetzt quasi jemand hingehen, Butter herstellen und sich selber anzeigen, um da ein Urteil herbeizuführen:

    • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Ich habe keine Lust drauf.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      43 months ago

      Ich habe gerade nochmal ein wenig nachgeschaut: Edibles sind ja nach wie vor verboten. Es ist nur der Besitz von Pflanzenteilen und Harz erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in der FAQ zum Thema Jugendschutz:

      1. Welche Schutzmaßnahmen gibt es über den Gesundheitsschutz hinaus im Speziellen für Kinder und Jugendliche?
      • […]
      • Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.

      Also können die Gerichte da wahrscheinlich gar nichts dran ändern. Ich habe noch von keinem Urteil gelesen, dass jemand Ärger bekam, wegen selbst hergestellten Keksen, aber es ist wohl verboten.