Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.
Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.
Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.
Das Risiko bei ner Extraktion und Konsum von in Fett gelöstem THC ist nahe Null.
Für das Bundesgesundheitsministerium fällt das Verbot von Edibles unter Jugendschutz. Es gibt immer wieder Berichte von Kindern in den USA, die THC-haltige Süßigkeiten essen. Es ist nahezu unmöglich, Süßigkeiten vor Kindern zu verstecken.
Es gibt auch immer wieder Berichte von Kindern und Jugendlichen, die Joints rauchen (hab ich auch gemacht) und trotzdem isses legalisiert. Macht irgendwie keinen Sinn
Rauchen dürfen Kinder nie, Süßigkeiten essen schon. Die nehmen das ja dann nicht in der Absicht ein, high zu werden, sondern weil sie es für reguläre Süßigkeiten halten.
Da gibt es durchaus eine reale Verwechslungsgefahr.
Joa aber auch nicht in Haushalten ohne Kinder. Oder wenn das THC in Öl gelöst wird und dann nicht in Süßigkeiten sondern in Kapseln oder whatever konsumiert wird.
Es ist schwer, einen Sinn in der Gesetzgebung zu finden.
Ich habe mal eine der Stellungnahmen rausgesucht, die es von Ärzten dazu gab:
Cannabis-Gesetz: BVKJ schickt Offenen Brief an das BMG und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses:
“Die Erlaubnis von Edibles ist strikt abzulehnen. Sie führt zur Zunahme von Vergiftungsfällen bei Kleinkindern.”
https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/334-2023-10-19-post-15
Ich will das ja auch nicht verteidigen, ich erzähle nur, was der Grund für den Zustand sein könnte. Karl Lauterbach hat halt mehrmals öffentlich dargelegt, dass er nichts von Edibles hält und das Bundesgesundheitsministerium führt das fortwährende Verbot in der FAQ unter Jugendschutz.