• @[email protected]OP
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    fedilink
    Deutsch
    33 months ago

    Wissen nein. Aber Vermutung ist wegen des Betrages, dass es sich um Geld aus der REAG/GARP-Förderung, bzw. Starthilfeplus handelt.

    Über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (“Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany” und “Government Assisted Repatriation Programme”) können mittellose Migrantinnen und Migranten, darunter Ausreisepflichtige sowie Personen mit sehr geringen Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus, bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt werden, u.a. durch Übernahme von Reisekosten. Im Auftrag des BMI und der zuständigen Ministerien der Länder wurde das Programm bis Ende 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) praktisch umgesetzt. Seit 2024 erfolgt die Umsetzung des Programmes durch das BAMF. Ergänzt wird das REAG/GARP-Programm durch das Bundesprogramm StarthilfePlus.

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/rueckkehrpolitik/freiwillige-rueckkehr/freiwillige-rueckkehr-node.html#:~:text=Über das Bund-Länder-Programm,Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus%2C

    Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: Flug- oder Busticket Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren) Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft) Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR) *Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise (verminderte Reisebeihilfe). Dies sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo (Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats), Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine.

    HINWEIS: Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise Wenn Sie Deutschland bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 500 EUR finanzielle Unterstützung (bis zu 2 Monate nach der Erstellung des negativen Asylbescheides). Dies ist ein fester Betrag, egal ob Sie alleine oder mit der Familie ausreisen. Die Unterstützung ist von Ihren Gründen für die Ausreise unabhängig. Wer kann REAG/GARP 2.0 beantragen? Personen aus Nicht-EU-Ländern,

    • die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
    • die sich im Asylverfahren befinden,
    • deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
    • die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
    • Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören können REAG/GARP 2.0 erhalten,
    • die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, können Unterstützung beantragen. Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus dem REAG/GARP 2.0-Programm bei einer freiwilligen Rückkehr in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. Drittstaat erhalten, es sei denn, sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden und möchten freiwillig in ihren EU-Mitgliedsstaat zurückkehren.

    https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/

    • @NeoNachtwaechter
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      Deutsch
      23 months ago

      können mittellose Migrantinnen und Migranten, […] bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland […] unterstützt werden

      Erscheint mir dem Grunde nach unzutreffend.