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      fedilink
      Deutsch
      31 year ago

      Es stimmt: Man muss es nicht unbedingt als niederen Beweggrund auffassen, einem Dritten Schaden zum Zweck des politischen Ausdrucks zuzufügen. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es einer ist. Für mich klingt es jedenfalls eindeutig nach Terrorismus und mindestens nach einem strafverschärfenden Tatbestand. Wenn es also nicht ausreicht, um vom Totschlag zum Mord zu kommen, dann aber sicher zu einem schweren Fall von Totschlag.