Darf die erste genehmigte Cannabis-Anbauvereinigung Mecklenburg-Vorpommerns weiter in ihren bisherigen Räumlichkeiten den Anbau vorbereiten? Am Montagabend soll die Greifswalder Bürgerschaft über einen Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, nach dem städtische und teilstädtische Immobilien nicht derartigen Anbauvereinigungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

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Die CDU-Fraktion begründet den Antrag damit, dass Cannabis eine Droge mit potenziell massiven gesundheitlichen Schäden für ihre Nutzer sei. «Greifswald als familienfreundliche Stadt sollte die bundesgesetzliche Fehlentwicklung einer Verharmlosung und Legalisierung von Cannabis nicht noch aktiv fördern», heißt es.

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    2 months ago

    Andersrum betrachtet, wenn das durchkommt, hätte man eine handfeste grundlage um zigarreten und alkohol produzenten das gleiche anzutun. Nicht das ich ein fan von solchem verboten bin, aber vielleicht bringt das diese idioten dazu ihre fresse zu halten in zukunft.

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      2 months ago

      Glaubst du wirklich, irgendeine halbwegs populäre Partei würde freiwillig den Verkauf von Alkohol behindern?

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        2 months ago

        Nö aber man könnte wahrscheinlich klagen. Wenn diese entscheidung gegen cannabis mit dieser argumentation gerichtsfest wird, dann dürfte das übertragbar sein auf andere ding.

        begründet den Antrag damit, dass Cannabis eine Droge mit potenziell massiven gesundheitlichen Schäden für ihre Nutzer sei.

        Wenn das hier vor gericht als grund für ein verbot durchkommt, dann kommt es für jegliche droge durch.

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          12 months ago

          Aber das ist ja kein Verbot, soweit ich das verstanden habe macht die Stadt von ihrem Hausrecht gebrauch. Ein Gericht müsste spezifisch feststellen, dass die Stadt in ihren Immobilien Cannabis und Alkohol gleich behandeln muss.

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            2 months ago

            Wenn der Verein gegen die Entscheidung der Stadt klagt, dann muss ein Gericht entweder entscheiden, dass die Stadt gerechtfertigt ist weil “Cannabis schlimmer ist als Alkohol/Zigaretten” oder dem Kläger recht geben. Ich glaube das erste wird nicht standhalten können sobald Todeszahlen pro Nutzer herangezogen werden.