Hallo! Damit ich (damals mit Beziehungsperson) in meine aktuelle Wohnung einziehen konnte brauchte es eine Bürgschaft, aber nicht einfach so als Dokument mit Unterschrift sondern indem meine Mutter mit im Mietvertrag steht, quasi auch als Hauptmieterin. Das ist jetzt schon Jahre her, ich lebe mittlerweile alleine und hatte bisher auch keine Probleme bei der Mietzahlung.

Nun ist meine Frage, gibt es irgendwie einen Weg oder Erfahrungen den Vertrag anpassen zu lassen? Meine Vermietung (genossenschaftlich) hat bisher immer ablehnend reagiert, aber ich habe auch nicht darauf bestanden.

Die Beziehung zu meiner Mutter ist okay aber ich möchte quasi einfach endlich diese Abhängigkeit beenden. Sie bekommt nämlich auch die gleichen Briefe zu Nebenkosten etc. wie ich und ich weiß auch nicht ob ihr nicht eigentlich auch andere Rechte durch dieses Konstrukt zustehen.

  • @NeoNachtwaechter
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    Deutsch
    107 days ago

    Wenn zwei Personen gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, kann der Vertrag auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

    Den Vertrag ohne Kündigung einseitig (d.h. ohne Zustimmung des Vermieters) zu ändern, geht nicht.

    Ob es für dein spezielles Anliegen noch einen anderen Weg gibt, weiß ich leider nicht. Da solltest du mal nach spezialisierten Rechts- oder sogar Mietrechts-Foren suchen und dann dort fragen.