Dazu müsste das aber innerhalb der Partei so weit sein das sowas geht. Ich glaube nicht das dies der Fall ist. Es ist eben so das die Partei ihren Namen trägt, dementsprechend ist auch naheliegend wie dort mit Dingen umgegangen wird und das beinhaltet das eben diese Person das letzte Wort hat und alle anderen zu spuren haben. Die anderen Partei Mitglieder könnten aber darüber nachdenken dort auszutreten. Ob das etwas ändert ist aber auch fragwürdig. Aber man kann ja hoffen…
Dazu müsste das aber innerhalb der Partei so weit sein das sowas geht. Ich glaube nicht das dies der Fall ist. Es ist eben so das die Partei ihren Namen trägt, dementsprechend ist auch naheliegend wie dort mit Dingen umgegangen wird und das beinhaltet das eben diese Person das letzte Wort hat und alle anderen zu spuren haben. Die anderen Partei Mitglieder könnten aber darüber nachdenken dort auszutreten. Ob das etwas ändert ist aber auch fragwürdig. Aber man kann ja hoffen…
Grundgesetz Artikel 38.
Verfassung von Thüringen, Artikel 53.