@[email protected] to DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, [email protected] • 1 day agoVerfassungsgericht entscheidet: Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafögwww.taz.deexternal-linkmessage-square6fedilinkarrow-up110arrow-down10
arrow-up110arrow-down1external-linkVerfassungsgericht entscheidet: Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafögwww.taz.de@[email protected] to DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, [email protected] • 1 day agomessage-square6fedilink
minus-square@[email protected]linkfedilink7•22 hours agoBafög liegt bei 475€ + Wohnungszuschlag von 350€. Zum Vergleich Bürgergeld ist bei 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2023: 502 Euro). 506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (2023: 451 Euro). 471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen (2023: 420 Euro). 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben (2023: 402 Euro). Variable Miete wobei diese angemessen sein muss und bei einer Person es den Richtwert von 435,00 Euro gibt. Außerdem muss die hälfte des BAföGs zurück gezahlt werden.
Bafög liegt bei 475€ + Wohnungszuschlag von 350€.
Zum Vergleich Bürgergeld ist bei
563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2023: 502 Euro).
506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (2023: 451 Euro).
471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen (2023: 420 Euro).
451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben (2023: 402 Euro).
Außerdem muss die hälfte des BAföGs zurück gezahlt werden.