Weiss man eigentlich selbst davon, wenn man per Haftbefehl gesucht wird
Eher nicht, bzw. erst wenn du dann auch gleich verhaftet wirst.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand, der per Haftbefehl gesucht wird, auf eigene Initiative eine Interaktion mit der Polizei wegen einer ganz anderen Sache anstrebt.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Leute z.B. einen provokanten oder sogar kriminellen Lebensstil pflegen und dadurch viel Kontakt mit der Polizei haben.
Ich glaub schon das ein Haftbefehl dir per Post zugestellt wird. Also nicht davon wissen kann man denk ich nur wenn man keine Post bekommt oder aufmacht.
Im Artikel liest es sich so, als ob er in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die hat er dann nicht gezahlt (über einen längeren Zeitraum und ohne auf weitere Briefe zu reagieren erscheint da tatsächlich der wahrscheinlichste Ablauf), worauf die Geldstrafe dann ersatzweise durch Haft abgeleistet werden “darf”. Der Einladung zum Haftantritt wird er auch nicht nachgekommen sein und daraufhin wurde der Haftbefehl erlassen und ins System eingepflegt. Die Polizei wird ihm auch nochmal Zahlung angeboten haben, um das abzuwenden und wenn das nicht geht, naja.
Eher nicht, bzw. erst wenn du dann auch gleich verhaftet wirst.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Leute z.B. einen provokanten oder sogar kriminellen Lebensstil pflegen und dadurch viel Kontakt mit der Polizei haben.
Ich glaub schon das ein Haftbefehl dir per Post zugestellt wird. Also nicht davon wissen kann man denk ich nur wenn man keine Post bekommt oder aufmacht.
Im Artikel liest es sich so, als ob er in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die hat er dann nicht gezahlt (über einen längeren Zeitraum und ohne auf weitere Briefe zu reagieren erscheint da tatsächlich der wahrscheinlichste Ablauf), worauf die Geldstrafe dann ersatzweise durch Haft abgeleistet werden “darf”. Der Einladung zum Haftantritt wird er auch nicht nachgekommen sein und daraufhin wurde der Haftbefehl erlassen und ins System eingepflegt. Die Polizei wird ihm auch nochmal Zahlung angeboten haben, um das abzuwenden und wenn das nicht geht, naja.
StPO §114a.
Nicht mit der Vorladung verwechseln.