Es gibt da z.B. eine bayerische Garagenverordnung, aber aus dieser lässt sich diese ganze überspitzt formulierte Story nicht ableiten. Nicht einmal ein kleines bißchen, sondern gar nicht. Denn “gar nichts” ist exakt die Menge an Vorschriften, die sich in dieser bayerischen Garagenverordnung über das Einstellen von anderen Fahrzeugen, also nicht Kraftfahrzeugen, finden lässt. Ebenso über das Einstellen von Werkzeug oder Gartengeräten u.ä.
Woher kommt also der ganze Spuk? Aus der bayerischen Bauordnung.
Und was genau steht da? Der Grundsatz, was eine Garage ist.
Aus dem Grundsatz ergibt sich dann implizit - ohne dass es in den Gesetzen nochmal konkret erwähnt wird - wie eine Garage zu nutzen ist.
Wer das ändern möchte, kann bekanntlich eine sog. Nutzungsänderung beantragen. Das steht dann auch wieder in der Bauordnung. Ganz grundsätzlich. Und auch das zitierte Bußgeld gibt es nur in der Bauordnung. Aber auch da gibt es überall nur ein paar sehr kurze, grundsätzliche Worte.
Wenn der Gesetzgeber konkret etwas gegen Fahrräder gehabt hätte, oder gegen zuviel Werkzeug oder Gartengeräte, dann würde das IMHO da auch irgendwo stehen. Es steht da aber nicht, also interessiert es auch nicht.
Weil das Ganze aber nur so grundsätzlich und allgemein verfasst ist, denke ich,
dass man schon sehr grob (z.B. gewerbsmäßig mit viel Geld im Spiel) verstoßen müsste, damit das wirklich angewendet wird (du baust eine große Tiefgarage zur Disco um und vergisst den Bauantrag dafür)
dass solche Bußgelder extremst selten irgendwo real vorkommen.
Andernfalls würde es da nämlich längst viel länglichere & detailliert ausformulierte Vorschriften geben.
Ich halte diese Auslegung für falsch.
Es gibt da z.B. eine bayerische Garagenverordnung, aber aus dieser lässt sich diese ganze überspitzt formulierte Story nicht ableiten. Nicht einmal ein kleines bißchen, sondern gar nicht. Denn “gar nichts” ist exakt die Menge an Vorschriften, die sich in dieser bayerischen Garagenverordnung über das Einstellen von anderen Fahrzeugen, also nicht Kraftfahrzeugen, finden lässt. Ebenso über das Einstellen von Werkzeug oder Gartengeräten u.ä.
Woher kommt also der ganze Spuk? Aus der bayerischen Bauordnung.
Und was genau steht da? Der Grundsatz, was eine Garage ist.
Aus dem Grundsatz ergibt sich dann implizit - ohne dass es in den Gesetzen nochmal konkret erwähnt wird - wie eine Garage zu nutzen ist.
Wer das ändern möchte, kann bekanntlich eine sog. Nutzungsänderung beantragen. Das steht dann auch wieder in der Bauordnung. Ganz grundsätzlich. Und auch das zitierte Bußgeld gibt es nur in der Bauordnung. Aber auch da gibt es überall nur ein paar sehr kurze, grundsätzliche Worte.
Wenn der Gesetzgeber konkret etwas gegen Fahrräder gehabt hätte, oder gegen zuviel Werkzeug oder Gartengeräte, dann würde das IMHO da auch irgendwo stehen. Es steht da aber nicht, also interessiert es auch nicht.
Weil das Ganze aber nur so grundsätzlich und allgemein verfasst ist, denke ich,
dass man schon sehr grob (z.B. gewerbsmäßig mit viel Geld im Spiel) verstoßen müsste, damit das wirklich angewendet wird (du baust eine große Tiefgarage zur Disco um und vergisst den Bauantrag dafür)
dass solche Bußgelder extremst selten irgendwo real vorkommen.
Andernfalls würde es da nämlich längst viel länglichere & detailliert ausformulierte Vorschriften geben.
Iirc gibt es bereits Urteile dazu - vllt nicht in Bayern aber in andern Bundesländern, und die Besitzer mussten zahlen.
Das waren aber eher 500€ nicht 500k€