Der Deutsche Kulturrat hält es für überfällig, Urheber, Künstler und sonstige Rechteinhaber wie Verlage, Film-, Games und Musikproduzenten oder Rundfunksender an den Umsätzen von Anbietern generativer Künstlicher Intelligenz (KI) wie OpenAI, Google, Meta und Antrophic zu beteiligen. Es sei “zwingend erforderlich”, dass im Fall einer Nutzung geschützter Werke nicht nur für das Training solcher Modelle und Systeme “eine angemessene Vergütung gezahlt wird”. Die Politik müsse sicherstellen, dass auch Rechteinhaber von den wirtschaftlichen Vorteilen der Technik profitierten.
KI ermögliche “maschinengemachte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind und sich im Entstehungsprozess nicht von Menschen nachvollziehen lassen”, schreibt der Kulturrat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Generative KI betreffe Urheber, Künstler und Medienunternehmen “in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise”. Die meisten Beteiligten sähen sich – in jeweils unterschiedlicher Intensität – “sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert”.
Ich finde es nicht im Sinne des Rechtsstaates das Unternehmen einfach stehlen duerfen und nicht dafuer belangt werden. Genauso wie dass Kuenstler kaum Moeglichkeiten haben dagegen vorzugehen.
Die Beweislast muss notwendigerweise bei den Unternehmen liegen die das Modell trainieren, weil dort kommen die gestohlenen Sachen in die Maschine. Spaeter laesst sich das ja nicht mehr aendern.
Freie Modelle sind fein, solange sie nicht fuer komerzielle Zwecke genutzt werden.
Es geht am Ende darum dass Verbindlichkeit hergestellt wird, weil aktuell koennen Firmen einfach alles einsammeln und benutzen wie sie wollen. In keinem anderen Industriezweig der mir einfaellt waere so ein vorgehen legal oder uebliche Praxis.
Warum ist es okay, für freie Modelle urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden? Kann es sein, dass du einfach einen Hass auf Unternehmen hast? Ich würde hier deutlich mehr differenzieren wollen. Vorschlag hier: wer ein Modell trainiert oder Finetuning betreibt, muss die Quellen attributieren. Wenn ein Unternehmen dieses Modell nutzt, sehe ich nicht, warum es automatisch in der Bringschuld bzw im Verdacht der Urheberrechtsverletzung stehen sollte, da es ja auf der Prämisse der urheberrechtlichen Korrektheit das Modell eingekauft hat.
Die Grundfrage bleibt aber bestehen: wie kann einwandfrei nachgewiesen werden, dass widerrechtlich urheberrechtliches Material für das Training genutzt wurde?