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    fedilink
    131 month ago

    Ja.

    Landgericht Köln: Bewerbung von Dubaischokolade, die nicht aus Dubai kommt, ist irreführend

    Das Landgericht Köln (LG Köln, Beschluss vom 06.01.2025, Az.: 33 O 525/24) hat nun dementsprechend gegen einen Anbieter von Dubai-Schokolade eine einstweilige Verfügung erlassen.

    Die Antragstellerin vertreibt über einen Online-Shop in Dubai hergestellte (“echte”) Dubaischokolade.

    Der Antragsgegner hatte Dubaischokolade angeboten, die nicht in Dubai hergestellt wurde.

    Dem Antragsgegner wurde daher untersagt,

    ein Schokoladenprodukt, welches nicht in Dubai hergestellt wurde, und/oder keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, auf Deutsch oder Englisch unter Verwendung der Angaben „Dubai Schokolade“ oder mit „The Taste of Dubai“ oder „Mit einem Hauch von Dubai“ zu kennzeichnen, zu vertreiben oder zu bewerben.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-koeln-bezeichnung-dubai-schokolade-ist-irrefuehrend-wenn-das-produkt-nicht-in-dubai-hergestellt-wurde-237283.html

    Besonders ulkig, wenn man bedenkt, dass es doch von einer Deutschen erfunden wurde.

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      fedilink
      31 month ago

      „Dubai Schokolade“

      Versteh ich das richtig, dass da ein Leerzeichen den Unterschied machen soll? Sozusagen also eine Legitimierung des Deppenleerzeichens.

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        fedilink
        11 month ago

        Ne, ne. Es ist nur das Deppenleerzeichen, wenn es von echten Deppen verwendet wird. Sonst heißt es Deppen Leerzeichen.