• @NeoNachtwaechter
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    Deutsch
    -311 hours ago

    ob untergeordnete Ziele mit den aktuellen Maßnahmen eingehalten werden können. Klingt logisch für mich.

    So wie du es schreibst, ist es auch logisch. Es stand im Artikel halt genau umgekehrt.

    Wenn ein Gericht sagt, du hast nicht genug getan, ist es eine Sache. Da hat das Gericht nur eine Feststellung getroffen.

    Wenn ein Gericht aber sagt, du musst noch irgendwas tun, dann musst du das auch wirklich tun, und dazu muss das Gericht auch konkretisieren, was “irgendwas” ist, denn sonst ist das Urteil nicht erfüllbar. Und so wurde es ja oben dargestellt.