Die stetig wachsende Zahl der Personen, die aus der Kirche austreten, bringt auch datenschutzrechtliche Fragen mit sich – insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Löschung personenbezogener Daten. Im Zusammenhang damit steht überwiegend das Begehr der betroffenen Personen, nach dem Kirchenaustritt e
SBGG, auch bekannt als Selbstbestimmungsgesetz. Da ich mich sowieso als nichtbinär identifiziere und meine Deadnames nie gemocht bzw. absolut verabscheut habe, hab ich mit dem SBGG meinen offiziellen Geschlechtseintrag sowie meine Vornamen ändern lassen.
Der Kirche werd ich davon nie was sagen und ich werde auch definitiv nie einem Amt gegenüber erwähnen, dass ich mal in der Kirche war (ich war es ja auch nie freiwillig, gegen Nachfragen hat ein geschocktes “in diesem Kinderfickerschutzverein??? zum Glück nicht!” immer geholfen jedwede Zweifel auszuräumen). Ergo erfährt die Kirche davon nix und hat dementsprechend meinen richtigen Namen nicht in ihrem blöden Buch da stehen. Ü Deshalb “Löschung” aber auch in Anführungszeichen.