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    fedilink
    2915 days ago

    Bereits vor der DSGVO verneinten deutsche Gerichte ein Löschrecht insbesondere aus dem Grund, da es sich bei einem Löschbegehren aus dem Taufbuch um eine innerkirchliche Angelegenheit handele, in die der Staat nicht eingreifen dürfe. Dies ergäbe sich bereits aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche, das in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV verankert sei.

    Wird endlich mal Zeit die rechtlichen Sonderregelungen füt die Kirchen loszuwerden.

    • @[email protected]
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      Deutsch
      615 days ago

      Hä? Selbstbestimmungsrecht über Gesetze hinaus? Das macht doch keinen Sinn im Zusammenhang mit DSGVO.

        • @[email protected]
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          Deutsch
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          14 days ago

          Art. 91 DSGVO

          Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

          (1) Wendet eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung oder Gemeinschaft in einem Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung umfassende Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung an, so dürfen diese Regeln weiter angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.

          (2) Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die gemäß Absatz 1 umfassende Datenschutzregeln anwenden, unterliegen der Aufsicht durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die spezifischer Art sein kann, sofern sie die in Kapitel VI niedergelegten Bedingungen erfüllt.

          Das hört sich für mich nicht nach eigenen Datenschutzgesetzen an. Eigene “Regeln” dürfen weiter angewendet werden wenn sie mit der DSGVO in Einklang gebracht werden.

          Wie meinst du das dann, was meinst du mit eigenen Datenschutzgesetzen?

  • @[email protected]
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    2415 days ago

    Die Kirche will das nur nicht löschen, weil sie abwarten bis die Aufbewahrungsfrists des Austritts beim Standesamt abgelaufen ist, darauf spekulieren dass man den Beleg nicht mehr selbst besitzt, und dann kackdreist die Kirchensteuer für die letzten Jahre nachfordern, begründet mit eben jenem Taufeintrag

    Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist.

    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html

    • @Tartufo
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      815 days ago

      Wird noch schöner: Ich kenn n Fall, da wurde der Mensch nie getauft und trotzdem hieß es vom Finanzamt plötzlich “Kirchensteuer her”. Beweislast lag auch wieder bei dem Steuerpflichtigen…

        • @Tartufo
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          15 days ago

          Nein, die betroffene Person wollte nicht in der Presse auftauchen. Es wurde der örtliche Pfarrer angeschrieben, der ein “also in den Taufbüchern finden wir die Person nicht aber wir würden uns über einen Beitritt sehr freuen (hier elendig langen Semon über das zu Gott finden einfügen” Schreiben erstellt hat. Das hat das Finanzamt dann akzeptiert.

          Keine Ahnung was passiert wäre, wenn das Schreiben nicht erstellt worden wäre…

          Wäre ich betroffen gewesen, hätte ich dem Amt vermutlich angeboten in deren Anwesenheit auf den Altar zu koten oder sowas.

  • @Tartufo
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    1715 days ago

    Perverser Drecksverein. Ich hab meine “Löschung” erzwungen. Ob die wollen oder nicht: Mit meinem richtigen Namen stehe ich jdf nicht mehr in diesem Buch. Danke auch hierfür SBGG.

    Wenn die Kirchen da irgendwelche Fantasienamen stehen haben wollen, sollen sie halt. Irgend ein Band mit einem eingebildeten Freund habe ich nicht und wollte ich nie - mein Notwehrgebrüll wurde nur leider ignoriert…

    Würde mich aber sehr für die hier betroffene Person freuen, wenn der EUGH der Kirche auf die Finger haut. In Deutschland ist sowas ja leider aktuell undenkbar.

      • @Tartufo
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        15 days ago

        SBGG, auch bekannt als Selbstbestimmungsgesetz. Da ich mich sowieso als nichtbinär identifiziere und meine Deadnames nie gemocht bzw. absolut verabscheut habe, hab ich mit dem SBGG meinen offiziellen Geschlechtseintrag sowie meine Vornamen ändern lassen.

        Der Kirche werd ich davon nie was sagen und ich werde auch definitiv nie einem Amt gegenüber erwähnen, dass ich mal in der Kirche war (ich war es ja auch nie freiwillig, gegen Nachfragen hat ein geschocktes “in diesem Kinderfickerschutzverein??? zum Glück nicht!” immer geholfen jedwede Zweifel auszuräumen). Ergo erfährt die Kirche davon nix und hat dementsprechend meinen richtigen Namen nicht in ihrem blöden Buch da stehen. Ü Deshalb “Löschung” aber auch in Anführungszeichen.

  • @Noobnarski
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    113 days ago

    Bin ich froh, dass ich gar nicht erst getauft wurde…

    • @[email protected]OP
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      fedilink
      111 days ago

      Das ist ja gerade der Gag an der Sache: Wenn die Kirche mit irgendeinem Dokument anwanzt, dass du doch getauft bist, bist du im Arasch