Ich kann auch das LG nicht verstehen. Kununu hatte sich versichert, dass die Person tatsächlich bei dem Unternehmen gearbeitet hatte, und hatte auch konstruktiv mit dem Unternehmen kommuniziert, wie die Auflösung des Standortes auf der Plattform abgebildet werden kann.
Wenn Unternehmen bloß gegen schlechte Bewertungen klagen müssten, um diese löschen zu lassen, oder die Anonymität der Bewertenden aufzuheben, dann wäre das Geschäftsmodell der Plattform kaputt.
Gutes Urteil.
Ich kann auch das LG nicht verstehen. Kununu hatte sich versichert, dass die Person tatsächlich bei dem Unternehmen gearbeitet hatte, und hatte auch konstruktiv mit dem Unternehmen kommuniziert, wie die Auflösung des Standortes auf der Plattform abgebildet werden kann.
Wenn Unternehmen bloß gegen schlechte Bewertungen klagen müssten, um diese löschen zu lassen, oder die Anonymität der Bewertenden aufzuheben, dann wäre das Geschäftsmodell der Plattform kaputt.