Die Aktivisten der “Letzten Generation” blockieren in Berlin immer wieder den Verkehr. Ist die Gruppe deshalb eine kriminelle Vereinigung? Nein, sagt die Senatsjustizverwaltung. Doch die Entscheidung könnte sich noch ändern.

Die Senatsjustizverwaltung teilt die Einschätzung der Berliner Strafverfolgungsbehörden, die “Letzte Generation” nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.

Das ist zwar eine Berliner Entscheidung, sollte aber auch darüber hinaus interessant sein.

  • The Menemen!
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    3
    edit-2
    1 year ago

    Bin zugegebenermaßen kein Jurist. Sehe als Laie aber die Schwierigkeit, ob die LG überhaupt als eine Vereinigung gesehen werden kann.

    Sind ja ein Haufen eher lose zusammen arbeitender Einzelpersonen und mehreren Vereinen, oder?

    • @Tacoma
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      Deutsch
      121 year ago

      Die Lage der Nation hat dazu einen interessanten Podcast mit einer juristischer Einschätzung, allerdings von vor dem Urteil. (ungefähr Minute 7) https://lagedernation.org/podcast/ldn337-razzia-bei-letzter-generation-ampel-streitet-ueber-klimagesetze-transportgenehmigungen-bremsen-windkraftausbau-neue-ideen-fuer-einwanderung-prof-simon-jaeger-leiter-des-iza/

      Danach ist die Letzte Generation ganz klar eine Vereinigung, da sie a) ein dauerhafter Zusammenschluss sind, unabhängig von Einzelpersonen b) sich mehr als 2 Personen zusammengeschlossen haben c) es ein gemeinsames übergeordnetes Interesse gibt

      • Anus B. Samus
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        61 year ago

        Fand ich auch sehr spannend. Evtl. erwähnenswert für diejenigen, die den Podcast nicht kennen: Einer der beiden Hosts ist Ulf Burmeyer. Er ist Vorsitzender der Gesellschaft der Freiheitsrechte und beurlaubter Richter auf Lebenszeit am LG Berlin. Dazu ist er echt gut vernetzt in der Jura und Politik Szene.

        Das ist also nicht nur die Meinung von irgendwelchen Podcast Fritzen, sondern fundiert.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      101 year ago

      Bin auch kein Jurist, aber ich denke, um etwas als “Vereinigung” zu bezeichnen muss kein explizit gegründeter Verein oder ähnliches Vorliegen. Taliban, Clans und NSU sind ja auch keine e.V. oder GmbH. Dass es eine Webseite und zentrale Steuerung gibt “reicht” aus.

      • @Tacoma
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        Deutsch
        21 year ago

        Oder direkt aus dem StGB:

        (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

        Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html

      • The Menemen!
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        Deutsch
        11 year ago

        Ja, kenne ich. Der Begriff “organisierte Willensbildung” ist es bei dem ich das Problem sehe. Dafür bräuchte es meiner Laienmeinung nach stärkere Strukturen.

    • @Nepoleon
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      -21 year ago

      LG hat eine organisierte Schulung für Umgang mit Medien und so ein Zeug. Hat man in einer Doku gesehen. Wenn man lang genug sucht, findet man auch dass sie eine Orga sind