Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, ob die von Stromkonzernen verlangten Preise für den Einbau von Smart Metern angemessen sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, ob die von Stromkonzernen verlangten Preise für den Einbau von Smart Metern angemessen sind.
Verbraucherschützer leiten Verfahren gegen Stromkonzerne ein Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, ob die von Stromkonzernen verlangten Preise für den Einbau von Smart Metern angemessen sind. Artikel veröffentlicht am 31. Januar 2025, 9:42 Uhr
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Unterlassungsverfahren gegen mehrere Stromkonzerne eingeleitet. Wie ein Sprecher am 30. Januar 2025 Heise.de mitteilte, möchte die Dachorganisation im Rahmen der Verfahren klären, ob die von den Unternehmen geforderten Entgelte für den Einbau vernetzter Messsysteme (sogenannte Smart Meter) tatsächlich angemessen sind.
Der Anlass für die Verfahren ist das sogenannte Recht auf Smart Meter, das es Verbrauchern seit dem 1. Januar 2025 erlaubt, von ihrem lokalen Stromnetzbetreiber die Installation eines vernetzten Stromzählers einzufordern. Grundlage hierfür ist § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes, der den Betreibern erlaubt, für die Installation “ein zusätzliches angemessenes Entgelt” zu erheben. Laut Gesetz gilt ein Betrag als angemessen, wenn er 30 Euro nicht übersteigt.
Der VZBV vermutet jedoch, dass einige Anbieter diese Grenze überschreiten oder unzulässige Zusatzkosten verlangen. Da sich die Verfahren noch in einem sehr frühen Stadium befinden, liegen derzeit keine konkreten Ergebnisse diesbezüglich vor.
Allerdings könnten die Vorwürfe des VZBV durchaus zutreffend sein, wenn man sich die von den Stromkonzernen verlangten Preise für die Installation eines vernetzten Stromzählers stichprobenartig ansieht. Während einige Netzbetreiber, wie Rheinnetz oder die Stadtwerke München, tatsächlich nur 30 Euro für den Einbau verlangen, rufen zahlreiche andere Anbieter inzwischen Beträge von rund 100 Euro auf.
Deutlich drastischer fallen die Kosten bei der Eon-Tochter Avacon aus: Sie verlangt bei einem Jahresverbrauch von bis zu 3.000 Kilowattstunden den vorliegenden Informationen zufolge 848,10 Euro. Noch teurer wird es bei Bayernwerk, das ebenfalls zu Eon gehört – hier sind laut Preisblatt (PDF-Dokument) 888,98 Euro fällig.
Die Stromkonzerne begründen die zum Teil deutlich höheren Kosten damit, dass inzwischen sogar die Bundesregierung erkannt habe, dass 30 Euro nicht mehr angemessen seien. Sie verweisen auf einen Gesetzentwurf, demzufolge Netzbetreiber für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters künftig 100 statt 30 Euro verlangen dürfen. Dieser Gesetzentwurf soll am 31. Januar 2025 im Bundestag behandelt werden.
Der VZBV sieht den Vorschlag kritisch und teilte entsprechende Bedenken bereits im November 2024 mit: Das Wirtschaftsministerium erschwere mit der geplanten Preiserhöhung die Nutzung gerade für diejenigen Verbraucher, “die keine Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation haben […]”, so Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim VZBV.
Das Ministerium verspiele damit wichtiges Vertrauen in eine bezahlbare Energiewende. Aus Sicht des Verbandes muss der Einbau auf Kundenwunsch attraktiv bleiben. Dafür sollte das derzeit geltende Entgelt nicht erhöht werden.
Danke, dass du den Text für die Leute, die keine mit Trackern verseuchten Seiten besuchen wollen, kopierst, aber das kann aus Sicht des Copyrights für die Admins hier schwierig werden.
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