• @[email protected]
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    fedilink
    71 day ago

    Was sind “TOP-Gefährder”? Da laufen wir doch wieder in die gleichen Diskussionen, wie beim Ausbau der Überwachungsbefugnisse, dass es ja nur um “schwere Verbrechen” und “große Gefahren” ginge, und am Ende wird damit alles verfolgt, bis runter auf Bagatelldelikte.

    Und was macht einen “TOP-Gefährder” anders als einen “Gefährder”? Wenn es konkrete Hinweise auf Anschlagspläne o.ä. gibt, dann reicht das, um strafrechtlich aktiv zu werden. Auch die Ankündigungen des rechtsextremen Terroristen von Magdeburg waren ggf. schon strafbar. Wir brauchen keine diffusen neuen Rechtsinstrumente, sondern eine bessere Polizeiarbeit im Rahmen bestehender Regeln. In der Hinsicht treffen einige der zehn Punkte auch die eigentlichen Probleme. Es wäre gut gewesen, es bei diesen Punkten zu belassen.

    • macniel
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      fedilink
      21 day ago

      Ja bin ich bei dir, dass dieser Begriff des TOP-Gefährder aus definiert werden sollte.