Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • Bildrauschen
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    fedilink
    Deutsch
    82 years ago

    Es wurde lediglich Farbe auf Glasscheiben vor Gemälden geschmiert. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.

          • Bildrauschen
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            fedilink
            Deutsch
            22 years ago

            Och komm, das ist genauso langweilig wie Maiprotesten Paris i ohne Brandschatzen und Straßenschlachten mit den Hundertschaften.

          • oliver
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            fedilink
            -12 years ago

            Hausaufgabe: Vandalismus 1. nachschlagen, 2. verstehen.
            Dann wieder zur Diskussion zurückkehren. Bis dahin: 👋