• Cegorach
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    fedilink
    Deutsch
    101 year ago

    ja, deutschland halt

    Durch die Eheschließung erwirbt Ihr/e ausländische/r Ehepartner/in nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Generell hat Ihr/e Ehepartner/in unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bei mindestens zwei Jahre bestehender Ehe bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik einen Einbürgerungsanspruch.

    Hier haben die Leute ja panische Angst davor dass hier jemand sich “reinschummeln” könnte und dann Ansprüche hat. Und bei spontaner Trennung, gleich nach der Hochzeit, die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen gänge ja auch nicht.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      6
      edit-2
      1 year ago

      In deinem Link geht es um Einbürgerung, die gute Frau braucht aber erstmal eine Aufenthaltserlaubnis. Dazu finde ich beim Auswärtigen Amt grad nichts, aber Antrag24 schreibt dazu:

      Um eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen zu können, müssen im Vorfeld zahlreiche grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

      • das Erreichen des 18. Lebensjahrs
      • der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
      • die Versicherung, dass beide Partner in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen
      • der Beleg, dass der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache mächtig ist (Grundkenntnisse gemäß Sprachniveau A1)
      • der Ausschluss schwerwiegender Ausweisungsgründe sowie eines etwaigen Einreise- und Aufenthaltsverbots