Unter ihrem pakistanischen Nachnamen war die Wohnungssuche erfolglos - mit deutsch klingendem Nachnamen bekam Frau Waseem Besichtigungstermine. Sie verklagte daraufhin den Makler. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Von P. Raillon.
Der Drecksack von Makler sollte froh sein, wenn er mit der bescheidenen Forderung von 3000 EUR davonkommt. In der ohnehin schon schweren Wohnungssuche Menschen aufgrund Ihrer (vermeintlichen) Herkunft zu diskriminieren sollte mit einer Woche auf der Straße leben bestraft werden.
Der Drecksack von Makler sollte froh sein, wenn er mit der bescheidenen Forderung von 3000 EUR davonkommt. In der ohnehin schon schweren Wohnungssuche Menschen aufgrund Ihrer (vermeintlichen) Herkunft zu diskriminieren sollte mit einer Woche auf der Straße leben bestraft werden.