Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.

Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s

  • lennee
    link
    fedilink
    arrow-up
    36
    ·
    2 days ago

    nene das wäre neiddebatte und unmoralisch. Den ärmsten was wegnehmen ist moralisch aber richtig und hat gar nix mit neid zu tun weil das halt so ist oder so