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    fedilink
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    1 year ago

    Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.

    § 192a StGB Verhetzende Beleidigung "Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, […], an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt,

    Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.