Der unabhängige Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm der Ampel-Koalition als unzureichend und nicht gesetzeskonform kritisiert. Das für dieses Jahr vorgelegte Programm erfülle “nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm”, heißt es in der Bewertung des Gremiums. Zwar würde sich “bei konsequenter Umsetzung” der Maßnahmen die Lücke zum Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2030 verringern. Der Anspruch des Programms zur Treibhausgasminderung sei jedoch unzureichend. Zudem seien die Annahmen der Bundesregierung zur Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu optimistisch.

  • @[email protected]OP
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    1 year ago

    Tja der Teil ist mir auch unklar. Im KSG steht erstmal nur drin, dass der Expertenrat bewertet was die Regierung tut. Nur in einem Fall ist soweit ich weiß eine Reaktion festgeschrieben, die mit den Sofortprogrammen, die Wissing ja seit einem Jahr ignoriert.

    Ansonsten hat der Expertenrat erstmal wenige Befugnisse, insbesondere ist er nicht einfach so Vertreter der Allgemeinheit und könnte für uns klagen gehen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie der Rechtsweg in so einem Fall überhaupt aussieht. Normalerweise muss man ja betroffen sein um klagen zu können, das hat aber in dem Urteil das zum KSG von 2019 geführt hat aber auch funktioniert. Damals war aber zu zeigen, dass ein Gesetz nicht ausreichend war um den Anspruch zu erfüllen. Was jetzt nicht mehr der Fall ist, das Gesetz selber ist okay-ish.

    Man müsste jetzt eigentlich zeigen, dass das was die Regierung tut gegen das Gesetz verstößt (naja hm vielleicht reicht die Aussage des Expertenrates hier aus?) aber insbesondere, dass jemand von einer konkreten Handlung betroffen ist.

    Vielleicht liege ich hier aber auch komplett daneben…

    Edit: Turns out der BUND ist schon seit Januar dabei? https://www.tagesschau.de/inland/umweltschuetzer-klage-bund-101.html

    Edit 2: Hier ist konkreter aufgeschrieben warum Klagen dagegen so kompliziert sind: https://verfassungsblog.de/niemand-steht-uber-dem-klimaschutz-gesetz/

    Ein Klagerecht von Umweltverbänden gegen beziehungsweise auf den Erlass von Sofortprogrammen nach § 8 KSG ist im deutschen Recht eigentlich nicht vorgesehen.

    Das der BUND doch klagen darf haben wir der EU zu verdanken! 🫶

    • Ooops
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      121 year ago

      Also ist: “Wir verstoßen gegen das Gesetz aber dagegen zu klagen, ist rechtlich nicht vorgesehen” ersthaft der Normalzustand? *grusel*

      • @[email protected]OP
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        11 year ago

        Jaein. Es ist eine Verbundsklage ausgeschlossen. Das heißt es kann nicht ein Verbund an deiner Statt klagen. Du musst, wenn du klagen willst, zeigen, dass du betroffen bist. So verstehe ich das Problem zumindest als Laie.

        So Verbundsklagen gibts gelegentlich, müssen aber explizit im Gesetz vorgesehen sein soweit ich weiß

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          1 year ago

          Das kommt aber fast aufs Gleiche raus. Denn der Klimawandel ist ein riesiges aber im Detail nur statistisch und über größere Zeiträume und -flächen nachweisbares Problem.

          Damit ist der Beweis einer Einzelperson, dass sie vom Klimawandel also vom Verstoß diesen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu bekämpfen direkt betroffen ist absurd. Und dabei ist betroffen vom Klimawandel noch nicht einmal das selbe wie direkt durch das nicht-Handeln der Regierung betroffen zu sein.

          Man müßte quasi die konkreten Folgen der durch den Verstoß zusätzlich ausgestoßenden CO2-Mengen auf das globale Klima nachweisen und dann die direkten individuellen Folgen der Klimaveränderung.

          Das ist Passierschein A38²

          • @[email protected]OP
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            21 year ago

            Oh ja da hast du natürlich komplett Recht. Wenn es diesen Umweg über die EU nicht gegeben hätte gäbe es vmtl keine Klage dagegen. Ich finde frustrierender Weise nichts zum aktuellen Stand von der Klage vom BUND… Da könnte mal ein bisschen mehr Transparenz rein