Der unabhängige Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm der Ampel-Koalition als unzureichend und nicht gesetzeskonform kritisiert. Das für dieses Jahr vorgelegte Programm erfülle “nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm”, heißt es in der Bewertung des Gremiums. Zwar würde sich “bei konsequenter Umsetzung” der Maßnahmen die Lücke zum Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2030 verringern. Der Anspruch des Programms zur Treibhausgasminderung sei jedoch unzureichend. Zudem seien die Annahmen der Bundesregierung zur Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu optimistisch.

  • @[email protected]OP
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    191 year ago

    Dir widerspricht halt das Grundgesetz

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a

    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

    Kommende Generationen haben ein Grundrecht darauf, dass wir die Umwelt möglichst so hinterlassen wie wir sie bekommen haben. Ich finde diesen “Nach mir die Sintflut” Ansatz für Freiheit echt schwierig, man möchte für sich reklamieren, dass die Freiheit da aufhört wo man sich einschränken muss, aber für kommende Generationen trifft man diese Entscheidung sehr leichtfertig.

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      -81 year ago

      Persönlich steht für mich Demokratie über dem Grundgesetz.

      Das Grundgesetz ist für mich auch keine Diskussionsgrundlage. Das ist irgendwie wie die Bibel, die meisten Sachen sind irgendwie sinnvoll, aber es hat eben keinen Wahrheitsanspruch.

      • @[email protected]OP
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        71 year ago

        ich frage hier jetzt ein bisschen provokant, aber ich denke deinen Ansatz jetzt einfach mal weiter:

        Demokratie kann Angriffskriege begründen?

        Demokratie kann Unterdrückung von Minderheiten begründen?

        Demokratie kann Eigentumsenteignung begründen?

        Sorry aber genau wie bei fast allen anderen Sachen ist eine absolute Durchsetzung des Prinzips nicht zielführend. Auch die Meinung einer Mehrheit muss sich an gewisse Grundsätze halten. Nicht umsonst haben wir Teile des GG die der Ewigkeitsklausel unterliegen.

        aber es hat eben keinen Wahrheitsanspruch.

        Ich bin mir nicht sicher was du damit überhaupt meinst. Was im Grundgesetz steht ist nicht irgendwas an das man glauben kann oder nicht, wo es eine Debatte geben könnte “ob das Wahrheit ist”. Das Grundgesetz schafft Fakten die wahr sind weil sie da drin stehen. So funktionieren alle Gesetze und insbesondere das Grundgesetz als unsere Verfassung.

        Man kann der Auffassung sein, dass gewisse Dinge da nicht drinnen stehen sollten, das macht sie aber nicht weniger wahr oder unwahr. Und so lange sie drin stehen gelten sie auch.

        Das Grundgesetz ist für mich auch keine Diskussionsgrundlage

        Was, wenn nicht geschriebener Text über Werte, Rechte und Pflichten, ist denn eine Grundlage für eine Diskussion für dich?

        • @[email protected]
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          -71 year ago

          Dann bist du ein verfassungspatriot, ich bin es nicht.

          Ich hoffe und glaube, dass sich keine Mehrheit für einen Krieg findet, aber wenn doch… Was soll ihn noch verhindern?

          Und die Ewigkeitsklausel hört sich doch wirklich nach Religion an.

          Ich finde ganz simpel, dass das Land im Namen des Volkes so Handel soll, wie es die Bevölkerung wünscht.

          Die Mehrheiten sind dann auch die Diskussionsgrundlage, nicht eine Verfassung aus vergangenen Zeiten.

          Allerdings denke ich, dass die Verfassung ziemlich gut mit unseren aktuellen Vorstellungen übereinstimmt, ein richtiger Konflikt besteht also gar nicht.

          • @[email protected]OP
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            1 year ago

            Ich finde ganz simpel, dass das Land im Namen des Volkes so Handel soll, wie es die Bevölkerung wünscht.

            Die Mehrheiten sind dann auch die Diskussionsgrundlage, nicht eine Verfassung aus vergangenen Zeiten.

            Man muss halt dabei mitbeachten, dass dabei immer die Gefahr besteht, dass Minderheiten ihre Rechte verlieren. Wenn es keine rahmengebende Verfassung gibt hindert nichts die Mehrheit daran, die Minderheiten zu übervorteilen. Und da muss man auch einfach mal sagen, dass auch die Demokratie eben nicht perfekt ist sondern nur in einem gewissen Rahmen gute Ergebnisse produzieren kann.

            Und die Ewigkeitsklausel hört sich doch wirklich nach Religion an.

            Die ist u.a. dafür da, dass sich 1933 nicht einfach wiederholen kann. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Wehrhaftigkeit gegen Extremismus.

            Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

            Das ist auch gar nicht so viel was da für immer festgeschrieben ist. Ich finde es gut, dass es mit dieser Klausel nochmal eine extra Hürde für eine theoretische Mehrheit gibt, die sich gegen diese Grundsätz stellen wollte.

            Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1

            • (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
            • (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
            • (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

            Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20

            • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
            • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
            • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
            • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

            Alles andere ist den Mehrheiten die für dich ja eine Diskussionsgrundlage sind unterworfen. Unsere Verfassung ist nicht ein altes Relikt, sie ist lebendig und wird öfter angepasst als einigen lieb ist.

            Ich hoffe und glaube, dass sich keine Mehrheit für einen Krieg findet, aber wenn doch… Was soll ihn noch verhindern?

            Wie wäre es mit einer Vereidigung der Armee und jedes einzelnen Soldaten auf eine Verfassung, die einen Angriffskrieg ausschließt?

      • @[email protected]OP
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        31 year ago

        Du lässt hier komplett die Verantwortung für kommende Generationen außer Acht, selbst wenn du nicht an das Grundgesetz glaubst. Wenn du diese Verantwortung nicht selber tragen willst müssten diese Generationen auf faire Weise durch Vertreter angemessen am Prozess beteiligt werden.

        Sonst triffst du Entscheidungen zum Nachteil von Menschen die am Prozess der Entscheidungsfindung nicht beteiligt waren. Und das kann wohl niemand Demokratisch nennen.

      • Geizeskrank
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        21 year ago

        Für mich genau andersherum, die Politik ist sehr wechselhaft, alle 4 Jahre die Möglichkeit einer Zäsur.
        Aber unser GG ist unsere Konstante, etwas worauf sich Jeder(!) zu Jederzeit berufen kann, mit dem in Deutschland höchsten Anspruch auf gehorsam.

        Gerade in diesen Zeiten, bin ich unendlich froh, dass wir dieses und kein anderes GG haben.