• Oliver
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    fedilink
    Deutsch
    51 year ago

    Das Gesetz erlaubt die Abfrage des Bruttoentgelts einer Vergleichsgruppe. Der Witz ist: die Vergleichsgruppe hat bei tarifgebundenen Unternehmen die selbe Entgeltgruppe wie man selbst.

    Das Ergebnis dürfte Sie überraschen.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      11 year ago

      Es gibt Leistungszulagen.

      Und btw gibt es auch immer die Möglichkeit, dass Leute einfach unterschiedlich eingruppiert wurden.

      • Oliver
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        fedilink
        Deutsch
        11 year ago

        Leistungszulagen wären ein Punkt. Aber die Eingruppierung eben nicht. Nur Mitarbeiter mit der selben Eingruppierung sind angeblich in meiner Vergleichsgruppe.

        Die Leistungszulagen sind aber wiederum auch tariflich geregelt bzw. über Betriebsvereinbarungen. D.h. im Tarif ist hier eher weniger nach Gutdünken des Personalwesens oder der Chefs geregelt.

        Daher wie gesagt: interessant wäre die Eingruppierung der Personen welche eine vergleichbare Tätigkeit haben wie ich.