§ 1619 BGB “Dienstleistungen in Haus und Geschäft” Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Folgt mir für weitere Erziehungstips!

  • ormr
    link
    fedilink
    Deutsch
    01 year ago

    Unterhalt leisten oder ihre Kinder einspannen?

    • Nobsi
      link
      fedilink
      Deutsch
      01 year ago

      Also meine Kinder machen alles worauf ich keinen Bock habe. Auto Waschen, mit meiner Frau reden, Essen machen, mit meiner Frau reden, Einkaufen, mit meiner Frau reden… So sachen halt.