Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.

STIKO-Empfehlung:

  • Alle Personen ab 60 Jahren

  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege

  • Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

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    51 year ago

    Ich vergas. Einfach mal beim Tolf spielen rumfragen, welcher Arzt gerne mal eine medizinische Notwendigkeit attestiert.

    • Turun
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      fedilink
      Deutsch
      4
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      1 year ago

      Hä? Du gehst zum Arzt und sagst du machst dir so große Sorgen ungeimpft in den Winter zu gehen, dass es dein alltägliches leben beeinflusst, du massive Hemmungen hast aus dem Haus zu gehen und du quasi dauergestresst bist. Ob er dich trotz fehlender stiko Empfehlung impfen kann.

      Zumal die Sinnhaftigkeit von Impfungen gegen milde Varianten des Corona Virus für junge und gesunde Leute eh umstritten ist.