Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.

STIKO-Empfehlung:

  • Alle Personen ab 60 Jahren

  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege

  • Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

  • @avater
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    Deutsch
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    edit-2
    1 year ago

    Ich hab kein Problem damit zu zahlen. Ich möchte einfach nur die Impfung entgegennehmen können bei meinem Arzt, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht.

    Hier in Bonn ist es beispielsweise einfach unmöglich ne Impfung zu bekommen wenn man 35 und fit ist.

      • @avater
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        Deutsch
        21 year ago

        Dann klingel ich nochmal durch, habs vor ein paar Monaten versucht. Vielleicht ist es ja jetzt mit der neuen Verordnung anders.