Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.

STIKO-Empfehlung:

  • Alle Personen ab 60 Jahren

  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege

  • Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

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    1 year ago

    Ziel dieser Maßnahmen ist eine Erhöhung der Impfquoten gegen Grippe (Influenza) in den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) benannten Risikogruppen: a) Menschen über 60 Jahre, b) chronisch Kranke jeden Alters, c) Schwangere und d) medizinisches Personal.

    https://www.impfen-info.de/kampagnen/

    Es geht bei der Kampagne darum, dass die, für die die Kosten übernommen werden, das Angebot auch annehmen. Das Ziel der Kampagne ist also nicht die höhere “Breite” der geimpften Bevölkerung, sondern mehr “Tiefe” in den Risikogruppen.

    • Da ist dennoch die Frage, ob mehr Breite nicht auch wirksamer sein könnte. Von chronisch Kranken und medizinischem Personal würde ich zum Beispiel annehmen, dass die Kampagne wenig Effekt hat, weil die Betroffenen bereits informiert sind.