• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    -31 year ago

    das setzt voraus, dass man bereits Jahrzehnte vor dem eigenen Tod seinen Nachlass geklärt hat und nur noch überschreiben muss. Wie du sagst da können nur reiche.

    Wenn ich mir Mitte 50 mal ein Haus halbwegs ab bezahlt hätte lol dann reicht das nicht mehr um da viel zu überschreiben.

    alless was ich möchte ist, dass mein Sohn mal was davon hat dass sich sein Urgroßvater eine kleine Wohnung erspart hat, ohne dass man die verkaufen muss um die Steuer zu bedienen. Ist das so verwerflich? Die Eigennutzungsbindung ist völlig weltfremd. Dann doch lieber Gold im Garten vergraben.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      161 year ago

      Du kannst ein Haus auch in Teilen mit mit lebenslangem Wohnrecht verschenken. Da geht’s nicht nur ums Geld.

      alless was ich möchte ist, dass mein Sohn mal was davon hat dass sich sein Urgroßvater eine kleine Wohnung erspart hat, ohne dass man die verkaufen muss um die Steuer zu bedienen. Ist das so verwerflich?

      Du hast Glück! Dank des Freibetrags fallen auf eine kleine Wohnung (und Strohmänner) eh keine bzw. kaum Steuern an, dafür musst du die nicht verkaufen.

      Oder er vermietet sie, und zahlt darüber die gestundeten Steuern ab.

      Und selbst wenn er sie verkaufen müsste hätte er ja immer noch mehrere hunderttausend Euro, für die meisten Menschen also jahrzehntelange Arbeit, Bar auf der Hand. Gibt schlimmeres.

      Die Eigennutzungsbindung ist völlig weltfremd.

      Warum? Die ganze Debatte wird so sentimental aufgezogen, man könne niemanden zwingen sein Elternhaus zu verkaufen, der Uropa hat sich ne kleine Wohnung erspart, blablabla, aber dann auch drin zu wohnen ist zu viel verlangt?

      Tl;DR: Du fällst auf Angstmacherei auf Boulevardniveau herein.

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        Deutsch
        01 year ago

        Ist halt doof für den Beschenkten wenn der Vater zwar mit 52 einen Anteil verschenkt…um dann mit 60 am Herzinfarkt zu versterben. Dann bist du nämlich innerhalb der Frist und zahlst auf einmal auch darauf.

        Ich kenne einen Fall in dem das Finanzamt versucht hat jemandem die mit 33 Vollwaise geworden ist (tödlicher Verkehrsunfall von Eltern+Schwester) noch einen Strick daraus zu drehen,dass ihr Vater sie während ihres zweiten Masterstudiums und ihrer Promotion finanziell unterstützt hat und ihren “Studienunterhalt” einfach weiter bezahlt hat. Das galt dann als Schenkung. Ebenso hat es sie richtig gefickt in welcher Reihenfolge ihre Familie gestorben ist - denn dadurch trat der Erbschaftsfall verzögert ein. Auf gut Deutsch: Es wäre für sie finanziell besser gewesen,wenn ihre Schwester zuletzt und nicht sofort gestorben wäre.

        Das System muss - und das sage ich als Befürworter der Erbschaftssteuer - reformiert werden. Damit sowas genauso wenig passiert wie die “Döpfner” Ausnahme.