• @[email protected]
    link
    fedilink
    261 year ago

    Auf eine Ordnungswiedrigkeit gibt es keine Gefängnisstrafe. Die Maximalstrafe fürs zu schnell Fahren liegt erstmal bei 800€, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot für 70km/h zu viel. Bei sehr hohen Überschreitung wird einem oft Vorsatz vorgeworfen, wodurch sich das Bußgeld verdoppelt.

    Allerdings kann dir je nach Umständen und Laune des Richters auch illegales Straßenrennen oder grob verkehrswiedriges Verhalten vorgeworfen werden, was wiederum eine Straftat ist und eine potentielle Gefängnisstrafe mit sich zieht. Eine definierte Grenze gibt es dafür aber nicht.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      11
      edit-2
      1 year ago

      Dies ist die richtige Antwort. Hinzu kommt, dass nicht die erreichte konkrete Geschwindigkeit entscheidend für das Vorliegen eines strafbaren Einzelrennens ist, sondern auch die übrigen Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sein müssen, also grob verkehrswidriges und gleichzeitig rücksichtsloses Fahren.

      Das bedeutet unterm Strich, dass eben nicht nur die Geschwindigkeit allein dich in den Knast bringt, sondern wie du dabei fährst. Wobei es schon sehr wahrscheinlich ist, bei entsprechender Geschwindigkeit Innerorts auch automatisch so asozial zu fahren, dass man verknackt gehört.