• Liška
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    fedilink
    Deutsch
    181 year ago
    1. Hast du während des Protests Gewalttaten und / oder Anfeindungen durch die Autofahrer und Ordnungskräfte erfahren?

    2. Wie hat das Gericht in deinem Fall § 240 II StGB konkret begründet?

    Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    • @[email protected]OP
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      fedilink
      Deutsch
      91 year ago

      1: Teilweise verhält sich die Polizei ziemlich korrekt, vorallem wenn Kameras da sind. Ich hab aber auch schon selber Schmerzgriffe erfahren müssen. Von Autofahren habe ich deutlich mehr (verbale) Gewalt erfahren. Ich wurde beleidigt, bespuckt, einer hat gedroht seinen Hund auf mich loszulassen, ein anderer hat gedroht mich anzupinkeln, wieder eine andere hat mich weggeschleift. Wir wehren uns aber nie, weder physisch noch verbal.

      2: Ich habe leider noch keine schriftliche Urteilsbegründung. Mündlich wurde gesagt dass die Protestform falsch ist, und dass ich einen “Kilometerlangen Stau” verursacht habe (was garnicht gestimmt hat). Eine wirkliche Begründung wurde nicht ausgesprochen. Deswegen gehe ich auch in Berufung.