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    1 year ago

    Ich mache mir besonders Sorgen dass ich dann vorbestraft bin. Das ist natürlich Teil des Risikos das ich willentlich eingehe, aber es würde mir meine Aussicht auf Jobs die ich gerne machen würde ziemlich zerschießen.

    Ich hatte während und nach dem Prozess eigentlich sehr positive Gefühle. Ich habe mich selbst verteidigt (Erfahrungswerte die die LG gemacht hat zeigen dass der Ausgang eines Verfahrens ziemlich unabhängig davon ist ob man einen Anwalt hat oder sich selbst verteidigt) und habe eine Einlassung/letztes Wort vorbereitet welche ich dann vorgelesen habe. Das war mega empowering und es hat sich sehr gut angefühlt für die Sache einzustehen und sich nicht hinter einem Anwalt zu verstecken.

    Was mich aufgeregt hat: Einer der Polizisten die als Zeuge geladen wurden hat ausgesagt dass der Stau den wir verursacht haben ca 400m lang war. Die Richterin hat dann aber während der Urteilsverkündung von einem kilometerlangen Stau gesprochen. Sie hat also nicht sehr gut zugehört.

    Edit: Falls ihr meine Einlassung/letztes Wort lesen woll: https://docs.google.com/document/d/1cDlAPw2gQTU6wlZ6WRNMEbkEFiZ0wDn8zYq2T_Dwk5U/edit?usp=sharing

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      Deutsch
      91 year ago

      Nur als Hinweis: das mit der Vorstrafe < 90 Tagessätzen ist so eine Sache. Denn im Führungszeugnis bist du dann noch nicht vorbestraft, allerdings werden diese Verurteilungen im Bundeszentralregister dennoch aufgeführt. Wenn dann eine zweite Strafe dazu kommt, auch wenn diese auch unter 90 TS liegt, werden diese beiden Strafen im BZR aufgeführt. Weil du dir wegen möglichen Jobs Sorgen machst: die meisten öffentlichen Träger (z.B. auch Universitäten) fragen nach einem Führungszeugnis für Behörden und dort sind dann die Einträge aus dem BZR drin, d.h. du bist für diese Träger dann nicht strafenlos.