• Kalash
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    fedilink
    Deutsch
    81 year ago

    Man ist Teil strafmündig ab 14. Und Für Einsätze belangt werden kann man da auf jeden Fall (Quelle: Musst mit 15 Feuerwehreinsatz bezahlen).

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        111 year ago

        Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.

      • Kalash
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        fedilink
        Deutsch
        6
        edit-2
        1 year ago

        Wenn man den Einsatz wegen “grober Fahrlässigkeit” auslöst kann man durchaus zur Kasse gebeten werden.