Nachtrag zu dem Thema von vorgestern

Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.

  • @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    91 year ago

    Worst case, falls man es aus Versehen für ein offizielles Schild hält, ist dass man halt langsamer fährt, als theoretisch erlaubt.

    Und ich behaupte mal 90+% erkennen es auch als ein nicht verpflichtendes Verkehrszeichen.

    Aber meine Frage war ja, wenn das Gericht sagt, die freiwilligen Schilder wären als solche eindeutig erkennbar gewesen, warum es dann die Klage ablehnt.

    • federalreverse-old
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      fedilink
      Deutsch
      71 year ago

      Was machst du im umgekehrten Fall, dass jemand ein Freiwillig-Tempo-100-Schild bei sich in die Einfahrt stellt und das dann von einem Auto erkannt wird?

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        41 year ago

        Na ja, das eine führt halt dazu, dass du eventuell langsam fährst, was erlaubt ist. Das andere führt dazu, dass du eventuell schnell fährst, was nicht erlaubt ist.

        • @[email protected]
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          fedilink
          Deutsch
          21 year ago

          Wie spezifisch wäre dieses “Grundsatzurteil” denn?

          Ist das allein auf Schilder beschränkt, die wie offizielle Tempo 30-Schilder aussehen, aber noch irgendeinen “freiwillig”-Zusatz enthalten, oder würde sich das auf alle privat aufgestellten Schilder beziehen, die man mit offiziellen Verkehrszeichen verwechseln könnte? Kann da im Artikel nix dazu finden.