• dee_dirk
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    fedilink
    Deutsch
    201 year ago

    § 303 Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Meine Antwort auf die Frage, wie deutsch ich bin.

    *tschulligom

    • Sibbo
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      fedilink
      Deutsch
      13
      edit-2
      1 year ago

      §1: Die Amtssprache ist Deutsch

      Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um Sachbeschädigung, sondern höchstens Selbstjustiz, aber wahrscheinlich eher um einen Dienst an die Allgemeinheit.