(…) Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt - was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.  

Der Mann bekam heute Recht beim EuGH. Der entschied für die gesamte EU: Ja, die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen.

Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal. Ärzte können sich nur weigern, wenn das Vorgehen der Patienten rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese etwa wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.

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      fedilink
      Deutsch
      21 year ago

      Du, mein ehemaliger Chef druckte Emails aus um sie zu unterschreiben, einzuscannen und dann regulär an mich weiterzuleiten, der den Spaß ausdrucken und abheften musste.