Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Ich mein klar es ist bitter, wenn dann jemand der doch schuldig (wenn das zweifelsfrei bewiesen ist) ist frei bleibt, aber insgesamt stimme ich da dem BVerfG zu. Es kann nicht sein, dass jemand mit unlimited tries strafrechtlich verfolgt wird. Spätestens wenn durch alle Instanzen geklagt wurde und der oberste Gerichtshof entschieden hat, muss halt Schluss sein.
Ja aus sicht eines unschuldigen, der immer wieder verklagt werden kann, weil neues Beweismaterial zu Tage gekommen sei, ist das echt übel. Prinzipiell kannst du dann dein ganzes Leben nie damit abschließen. So weiß man, dass irgendwann dann Ende ist und man sein Leben weiter leben kann.
Gleichzeitig ist es auch ultra frustrierend und fühlt sich ungerecht an, wenn jemand nicht mehr angeklagt werden kann, obwohl es neue, eindeutige Beweise gibt, dass es diese Person war. Zum Beispiel durch neue Technik oder ähnliches.
Welches Übel man nun für welchen benefit in Kauf nimmt, ich habe da keine starke Meinung zu.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung
führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.
Ich mein klar es ist bitter, wenn dann jemand der doch schuldig (wenn das zweifelsfrei bewiesen ist) ist frei bleibt, aber insgesamt stimme ich da dem BVerfG zu. Es kann nicht sein, dass jemand mit unlimited tries strafrechtlich verfolgt wird. Spätestens wenn durch alle Instanzen geklagt wurde und der oberste Gerichtshof entschieden hat, muss halt Schluss sein.
Ja aus sicht eines unschuldigen, der immer wieder verklagt werden kann, weil neues Beweismaterial zu Tage gekommen sei, ist das echt übel. Prinzipiell kannst du dann dein ganzes Leben nie damit abschließen. So weiß man, dass irgendwann dann Ende ist und man sein Leben weiter leben kann.
Gleichzeitig ist es auch ultra frustrierend und fühlt sich ungerecht an, wenn jemand nicht mehr angeklagt werden kann, obwohl es neue, eindeutige Beweise gibt, dass es diese Person war. Zum Beispiel durch neue Technik oder ähnliches.
Welches Übel man nun für welchen benefit in Kauf nimmt, ich habe da keine starke Meinung zu.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
Was allerdings auch nicht in Stein gemeißelt ist und in Deutschland auch erst zwei Jahre dem Mord, um den es hier ging, beschlossen wurde.
Ich habe auch Bauchschmerzen bei dem Urteil, aber irgendwie klingen beide Varianten doof.
Vielleicht wäre eine Art “Prä-Gericht” nötig, dass zB prüfen kann, ob neue Beweise überhaupt eine realistische Chance auf Änderung haben.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.